Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf Fragen zu Spielplätzen, Montage, Sicherheit und Vorschriften
Vorschriften und Formalitäten
Ja, die Absicht, einen Spielplatz zu bauen, muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. In Polen ist dies in der Regel der Landrat (Starosta).
In der Meldung sind Umfang, Art, Beginn und Art der Ausführung der Arbeiten anzugeben. Der Meldung sind beizufügen:
- Bescheinigung über das Recht zur Verwaltung der Immobilie
- Skizzen, Zeichnungen oder Genehmigungen
- ein von einem qualifizierten Planer erstellter Lageplan
Die Meldung muss vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.
Ein Spielplatz gilt als sog. Objekt der kleinen Architektur, daher ist nach polnischem Recht keine Baugenehmigung erforderlich – eine Meldung der Bauabsicht genügt.
Mindestabstände des Spielplatzes von Umgebungselementen:
| Umgebungselement | Min. Abstand | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Parkplatz bis zu 10 Stellplätze | 7 m | Abstand von Parkplätzen bis zu 10 Stellplätzen |
| Parkplatz 11-60 Stellplätze | 10 m | Für mittelgroße Parkplätze |
| Parkplatz über 60 Stellplätze | 20 m | Für große Parkplätze |
| Straßen, Wege, Geh- und Fahrwege | 10 m | Von den Begrenzungslinien |
| Fenster von Wohnräumen | 10 m | Von Fenstern von Wohnzimmern, Schlafzimmern |
| Mülltonnenhäuschen | 10 m | Von Abfallsammelstellen |
Kontrollen und Inspektionen
Ja, eine regelmäßige technische Inspektion von Freizeiteinrichtungen ist erforderlich, um eventuelle Mängel festzustellen. Jede Art von Ausrüstung unterliegt der entsprechenden Norm:
- PN-EN 1176 – Spielplätze
- PN-EN 16630 – Outdoor-Fitnessstudios
Gemäß der Norm PN-EN 1176-1 und 7 werden drei Arten von Inspektionen empfohlen:
1. Regelmäßige Sichtprüfung (wöchentlich)
Sichtprüfung zur Feststellung offensichtlicher Gefahren durch Verschleiß, Vandalismus oder Witterungseinflüsse.
Durchgeführt von: Administrator/Verwalter des Objekts oder Wartungspersonal.
2. Operative Inspektion (3 Mal im Jahr)
Prüft Stabilität, Funktionalität und Verschleißgrad der Komponenten. Empfohlene Termine:
- Nach dem Winter – Vorbereitung auf die Saison
- Sommer/nach den Ferien – Erkennung von Ferien-Schäden
- Herbst – Zusammenfassung der Saison
Durchgeführt von: geschulter Person, technischem Servicemitarbeiter.
3. Jährliche Hauptinspektion
Überprüft das allgemeine Sicherheitsniveau des gesamten Spielplatzes. Umfasst die Prüfung von Fundamenten, Oberflächen, unterirdischen Teilen und den Einfluss von Feuchtigkeit.
Durchgeführt von: qualifiziertem Sachverständigen, Serviceunternehmen oder externer Stelle.
Der Sand in Sandkästen sollte mindestens zweimal im Jahr gewechselt werden, gemäß den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.
Dies ist wichtig, da Sandkästen oft durch Tierexkremente verunreinigt werden, was zu Krankheiten führen kann. Wir empfehlen den Kauf einer Sandkastenabdeckung.
Montage und Vorbereitung
Das für die Montage vorgesehene Gelände sollte vom Auftraggeber vor Eintreffen des Montageteams entsprechend vorbereitet werden:
- frei von jeglicher ober- und unterirdischer Infrastruktur
- relativ eben
- ohne mittelhohe und hohe Vegetation
Falls der Fallschutzboden vom Auftraggeber verlegt wird, sollte das Gelände vorbereitet sein (Aushebung des Betts, ohne Auffüllung des Zielbelags). Die restlichen Arbeiten werden nach der Montage der Geräte durch SIMBA fortgesetzt.
Unsere Montageteams arbeiten bis in die späten Abendstunden. Nach Bestätigung des Liefertermins bitten wir darum, den Zugang zum Montagegelände und die Möglichkeit zur Einweisung der Geräteposition bis 22:00 Uhr zu ermöglichen.
Natürlich! Wir gehen auf jede Bestellung individuell ein und versuchen, die Erwartungen unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen. Sie können den Spielplatz um beliebige Spielgeräte erweitern: Schaukeln, Rutschen, Wippen, Karussells usw.
Fallschutzböden
Ein Fallschutzboden wird für Geräte empfohlen, auf denen Kinder in einer Höhe von mehr als 600 mm spielen, sowie unter:
- Rutschen
- Schaukeln
- Karussells
- Wippgeräten
Entscheidend ist die freie Fallhöhe – die maximale Höhe, aus der ein Kind stürzen kann. Dieser Wert bestimmt die Notwendigkeit eines dämpfenden Bodenbelags.
Wenn die freie Fallhöhe 600 mm nicht überschreitet, ist die Verwendung eines Standarduntergrunds (z. B. Gras oder Erde) möglich. Die Verwendung eines geeigneten Bodenbelags gemäß der Norm PN-EN 1177 minimiert das Verletzungsrisiko.